Landschaftsplanung


Landschaftspflegerische Begleitpläne

Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) sind erforderliche Bestandteile der Planunterlagen zu Bauvorhaben, die einen Eingriff in die Natur und Landschaft darstellen. Sie enthalten Pläne und erläuternde Texte, die den Eingriff, die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Maßnahmen zur Kompensation und Minimierung der Eingriffe darstellen.

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Umweltverträglichkeits­studien

Die Umweltverträglichkeitsstudie ist Teil der für bestimmte Vorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie enthält das methodische Vorgehen und die Ergebnisse der Untersuchung von Vorhaben, deren Realisierung voraussichtlich mit erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt einhergeht.

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Umweltberichte

Der Umweltbericht (UB) ist ein Teil der Bauleitplanung und wird im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ausgearbeitet. Er enthält das Ergebnis der Umweltprüfung im Hinblick auf die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens.

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Artenschutzprüfungen

Aus § 44 BNatSchG ergibt sich die Rechtspflicht, Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen zu prüfen. In mehreren Schritten werden im Zuge einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zunächst die Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Wirkbereich eines Vorhabens recherchiert und anschließend das Eintreten von Verbotstatbeständen geprüft.

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FFH-Verträglichkeits­prüfungen

Nach Art. 6 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG ist die Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten vorgeschrieben, sofern diese die festgelegten Erhaltungsziele von „Natura 2000“-Gebieten beeinträchtigen können. Für Pläne und Projekte ist hierbei in einer FFH-Vorprüfung zunächst abzuschätzen, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele eines benachbarten „Natura 2000“-Gebietes kommen kann.

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Landschaftspläne

Landschaftspläne sind Instrumente der Landschaftsplanung auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Sie orientieren sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und stellen konkrete räumliche und inhaltliche Erfordernisse sowie abzuleitende Maßnahmen dar, mit denen ein Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, für unbebaute Feldflur sowie für Wald- und Naturschutzflächen abgesteckt wird. 

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Schutzwürdigkeitsgutachten

Im Rahmen eines Schutzwürdigkeitsgutachtens erfolgen zunächst umfangreiche Datenrecherchen und vielfältige, speziell faunistische und floristische Kartierungen, um eine Grundlage zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Gebieten zu schaffen. Es folgt eine naturschutzfachliche Einordnung und Bewertung der festgestellten Ausstattungsmerkmale eines Prüfgebietes.

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Pflege- und Entwicklungspläne

Pflege- und Entwicklungspläne (auch Managementpläne genannt) umfassen Festlegungen zur Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten und schützenswerten Landschaftsteilen.

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Grünordnungspläne

Grünordnungspläne (GOP) bilden die Grundlage von Bebauungsplänen. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landschaftsplanes und besitzen meist keine eigene Rechtsverbindlichkeit. 

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Landschaftspflegerische Ausführungspläne

Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LAP) entwickelten und in der Ausschreibung (Leistungsverzeichnis) enthaltenen landschaftspflegerischen Maßnahmen werden anhand der für den Garten- und Landschaftsbau gültigen Fachnormen (DIN), technischen Vertragsbedingungen, Richtlinien und fachlichen Regelwerken vertiefend und ausführbar geplant.

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Referenzen