Windpotenzialstudien der Kommunen und Regionen

Viele Windpotenzialstudien der Kommunen und Regionen müssen überarbeitet werden.

Auf Grund von Rechtsprechungen der vergangenen Monate müssen viele Windpotenzialstudien überarbeitet werden, da sie möglicherweise nicht mehr so ohne weiteres gerichtsfest sind.

Dies liegt vor allem daran, dass in der Rechtsprechung einige Neuerungen hinsichtlich der Bewertung der sogenannten harten und weichen Tabukriterien aktuell sind. Zusätzlich gibt es neue Windenergieerlässe, wie z.B. in NRW, die eine Überarbeitung der Windpotenzialstudien nötig machen.

Im Extremfall können sowohl F- als auch Regionalpläne erfolgreich beklagt werden, was zum Fortfall der Ausschlusswirkung führen kann.

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren F- und Regionalplan kostenlos, ob er den aktuellen rechtlichen Anforderungen noch entspricht.