Kann sich ein Vorhaben außerhalb eines Vogelschutzgebietes nachteilig auf das geschützte Gebiet auswirken, bedarf es einer über eine Vorprüfung hinausgehenden Prüfung der Gebietsverträglichkeit. Die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots ist auf den gegenwärtigen Bestand geschützter Tiere beschränkt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.
Nach ca. einem Jahr Planungszeit konnte das Nutzungskonzept für den Stadtwald Göttingen am 21.04.2023 fertiggestellt, und Frau Dzeia, vom Stadtwald Göttingen, übergeben werden. Das Werk enthält auf 127 Seiten detaillierte Informationen über ....
Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht wird in § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) BauGB eine Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in bestimmten Gebietskulissen ab dem 1. Januar 2023 eingeführt.
Unser Büro wurde 2020 mit der Erstellung zweier Schutzwürdigkeitsgutachten für die Ausweisung von Naturschutzgebieten gemäß § 23 BNatSchG in Thüringen betraut. Als Grundlage dienen hierbei...